Besitz einer Lenkberechtigung der angestrebten Klasse seit mindestens 3 Jahren.
Praxisnachweis: Es müssen drei Jahre Fahrpraxis nachgewiesen
werden (für die Klassen A, C, E gilt auch ein Jahr Fahrpraxis und ein Praxisseminar
je Klasse). Es ist jedenfalls für jede im Antrag bezeichnete
Führerscheinklasse ein Praxisnachweis beizubringen.
Vertrauenswürdigkeit im Sinne des KFG (keine gerichtlichen
Vorstrafen, keine groben Verwaltungsübertretungen z.B. Entziehung der
Lenkberechtigung, usw.)
Ausbildungsnachweis der Fahrlehrerakademie
Erfolgreiche Ablegung einer mündlichen und praktischen
Prüfung
Fahrschullehrer (Theorie & Praxis Trainer)
Besitz einer Lenkberechtigung der angestrebten Klasse seit mindestens 3 Jahren.
Praxisnachweis: Es müssen drei Jahre Fahrpraxis nachgewiesen
werden (für die Klassen A, C, E gilt auch ein Jahr Fahrpraxis und ein Praxisseminar
je Klasse). Es ist jedenfalls für jede im Antrag bezeichnete Führerscheinklasse ein Praxisnachweis beizubringen.
Vertrauenswürdigkeit im Sinne des KFG (keine gerichtlichen
Vorstrafen, keine groben Verwaltungsübertretungen z.B. Entzug der
Lenkberechtigung, usw.)
Ein in Österreich gültiges Reifeprüfungszeugnis oder den Nachweis einer Studienberechtigungsprüfung bzw.
Berufsreifeprüfung, oder mind. 5 Jahre Tätigkeit als Fahrlehrer.
Ausbildungsnachweis der Fahrlehrerakademie
Erfolgreiche Ablegung einer schriftlichen und mündlichen
sowie einer praktischen Prüfung
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